Die UN-Behindertenrechtskonvention hat 2008 „Inklusion“ als Menschenrecht für Menschen mit Behinderungen erklärt.
Der Begriff leitet sich vom lateinischen Verb includere“ (= beinhalten, einschließen, einsperren, umzingeln) ab und bedeutet, dass alle Menschen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.
Das heißt: Menschen mit Behinderungen müssen sich nicht mehr integrieren und an die Umwelt anpassen, sondern ihre Umwelt wird von vornherein so ausgestattet, dass alle Menschen gleichberechtigt leben können – egal wie unterschiedlich sie sind. Das Ideal der Inklusion ist, dass die Unterscheidung „behindert / nichtbehindert“ keine Relevanz mehr hat.
Durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu etablieren. Konkret fordert Artikel 24 der UN-Konvention, dass Menschen mit Behinderung nicht aufgrund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen.
Der Gedanke der Inklusion nimmt nicht das Kind, sondern das Schulsystem in den Blick und fordert eine Schule, die die Individualität ihrer Schüler und Schülerinnen respektiert, sie als Vielfalt und Bereicherung anerkennt und deshalb ihre Rahmenbedingungen an den Bedürfnissen aller Schülerinnen und Schüler ausrichtet.