Aufgaben des Vorstands

Der Vorstand leitet die Schülergenossenschaft und vertritt sie nach außen. Damit ist der Vorstand für den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebes verantwortlich.

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Er wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n.

Der Vorstand wird von der Generalversammlung für ein Jahr gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.

Der Vorstand hat die Genossenschaft entsprechend der Geschäftsziele zu führen, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, die Mitarbeiter und das Rechnungswesen zu kontrollieren und am Geschäftsjahresende das wirtschaftliche Ergebnis zu dokumentieren und zu verantworten.

Nach Aufstellung des Jahresergebnisses macht der Vorstand einen Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses oder für die Deckung des Jahresfehlbetrages. Das wirtschaftliche Jahresergebnis mit dem Vorschlag zur Gewinnverwendung bzw. Verlustdeckung teilt der Vorstand dem Aufsichtsrat unverzüglich schriftlich mit.

Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit aller Vorstandsmitglieder gefasst.

Der Vorstand kann sich mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine „Geschäftsordnung“ geben.

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