Schulordnung der Schule an der Sieg

In der Schule an der Sieg leben und arbeiten viele Menschen. Sie alle wünschen sich eine Schule, die durch ihr äußeres Erscheinungsbild und den rücksichtsvollen und gewaltfreien Umgang miteinander ein angenehmes Umfeld für erfolgreiches und gutes Lernen bietet. Es sollte eine Atmosphäre des gegenseitigen Verstärkens, des Verstehens und der Sicherheit herrschen. Unser Schulalltag verlangt von allen Beteiligten Rücksichtnahme und die Beachtung bestimmter Regeln für das menschliche Zusammenleben. Aus diesem Grunde bezieht die Schule an der Sieg eine “Null-Toleranz-Position“ gegenüber jeglicher Störung dieser sicheren Lernumgebung, insbesondere gegenüber Straftaten, die auf dem Schulgelände begangen werden.

  1. Verhalte Dich Deinem Mitschüler gegenüber so, wie Du selbst behandelt werden möchtest!
    Gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz, Höflichkeit und die Achtung der Persönlichkeitsrechte aller Mitglieder der Schulgemeinschaft (Mitschüler/innen, Lehrer/innen, Eltern, Schulpersonal) sollte für dich zur Selbstverständlichkeit gehören. Alle bemühen sich um einen freundlichen Umgangston. Auch das Grüßen gehört dazu.
    Wer sich in der Schulgemeinschaft zurechtfindet, kommt auch in anderen Gemeinschaften zurecht.
    Provoziere deine Mitschüler/innen nicht. Denke daran, der Schwächere braucht Hilfe. Abfälligkeiten, Beschimpfungen, Bedrohungen - erst recht körperliche Gewalt - sind in unserer Gesellschaft geächtet und sollen auch in unserer Schulgemeinschaft keinen Platz haben.

    Deine Freiheit endet da, wo das Recht deines Mitmenschen anfängt.

  2. Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme an allen Unterrichtsveranstaltungen ist die Pflicht aller!
    1. Wenn du krank bist, sorge dafür, dass die Schule sofort telefonisch oder per Mail benachrichtigt wird. Am zweiten Tag muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.
    2. Ich komme zu jeder Unterrichtsstunde pünktlich. Sollte ich mich ausnahmsweise verspätet haben, entschuldige ich mich beim Lehrer und störe den Unterricht so wenig wie möglich.
    3. Ein Schüler oder eine Schülerin kann nur aus wichtigen Gründen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Eltern müssen dazu schriftlich einen Antrag stellen. Bis zu zwei Tagen innerhalb eines Vierteljahres kann der Klassenlehrer den Urlaub genehmigen. Bis zu zwei Wochen kann der Schulleiter beurlauben. Bei längeren Zeiten ist die Schulaufsicht zuständig. Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Beurlaubung nicht erfolgen.

  3. Vermeide Unterrichtsstörungen!
    Du gefährdest sonst nicht nur deinen Lernerfolg, sondern auch den, deiner Klassenkameraden.
    Unser gemeinsames Ziel ist es, jedem / jeder Schüler(in) einen schulischen Abschluss zu ermöglichen.
    Die „Trainingsraum“ - Methode soll dir helfen, im Falle von Störungen dein Verhalten positiv zu verändern.

    Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen!
    Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten!
    Jede/r muss die Rechte des/der anderen respektieren!

    Essen und Kaugummikauen sowie Hören von Musik stören das Lernen in der Gemeinschaft.

  4. Lerne mit Konflikten angemessen umzugehen!
    Konflikte und auch Streit gehören zu jeder Gemeinschaft. Du hast das Recht dich zu beschweren, wenn du dich in deinen Rechten verletzt fühlst. Bevor du dich bei deinem/ deiner Klassenlehrer(in), beim Vertrauenslehrer oder bei der Schulleitung beschwerst, versuche erst, den Konflikt selber zu lösen. Du kannst dich auch an die Schulsozialpädagogen wenden.
    Mit Angst vor dem Mitschüler oder Lehrer lernt es sich schlecht.

  5. Pausen sind wichtig!
    1. Während der Schulzeit haben die Lehrer/innen die gesetzliche Aufsichtspflicht. Daher ist das Verlassen des Schulgeländes in den Pausen und in der Mittagsfreizeit generell nicht erlaubt. Mit Beginn des Schuljahres 2023-2024 ist es Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 9 und 10 auf Antrag der Eltern und nach Genehmigung der Schulleitung erlaubt, während der Mittagsfreizeit das Schulgelände zu verlassen. Hierfür gelten die Regelungen des Antrages.
      Im Einzelfall ist dies nur möglich, wenn die Eltern damit einverstanden sind und eine schriftliche Erlaubnis dafür vorlegen. Nutze die großen Pausen zum Spielen oder zu sportlicher Betätigung und für ein gesundes Schulfrühstück.
    2. Verhalte dich respektvoll gegenüber allen Lehrern und befolge ihre Anweisungen ohne Diskussionen, auch wenn sie deinen Wünschen nicht entsprechen.
    3. Das sichtbare Tragen und die Benutzung von Handy, MP3 – Player, Play-Station und anderen elektronischen Geräten ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände während der Schulzeit verboten. Das Handy ist in ausgeschaltetem Zustand in der Tasche zu verwahren!
      Bei Nichtbeachten dieser Regel wird das Gerät bis zum Ende des Schultages einbehalten.
      Bei wiederholtem Nichtbeachten (drei Mal) wird das Gerät in der Regel für eine Woche in Verwahrung genommen.
    4. Bei der Essensausgabe in der Mensa stellt sich jeder an und drängelt nicht vor.
      Vor dem Verlassen der Mensa räumt jeder sein Tablett weg, damit auch die nächsten Schüler/innen einen sauberen Platz zum Essen vorfinden.

  6. Vermeide Gefahren für dich und andere!
    1. Bringe keine gefährlichen Gegenstände mit zur Schule.
      Dazu zählen insbesondere: Messer oder andere Werkzeuge (außer zu Unterrichtszwecken benötigt), Reizstoffsprühgeräte aller Art, Elektroimpulsgeräte, Schlagstöcke, Baseballschläger, Schlagringe und verbotene Gegenstände nach Anlage 2 zu §2 WaffG..
      Auch Laser-Pointer und Feuerwerkskörper gefährden andere.
    2. Wirf nicht mit Steinen, Schneebällen oder sonstigen Gegenständen herum!
    3. Auf dem Schulgrundstück und bei allen Schulveranstaltungen gilt für alle Schüler/innen ein allgemeines Nikotin-, Alkohol und Drogenverbot.
    4. Jede/r Lehrbeauftragte/r hat das Recht, die mitgeführten (Schul-) Taschen und sonstige mitgeführten Gegenstände wie z.B. Kleidung der Schülerin oder des Schülers bei begründetem Verdacht auf mitgeführte Gegenstände, die nach dieser Schulordnung im Schulgebäude nicht gestattet sind, zu durchsuchen und die nach dieser Schulordnung verbotenen Gegenstände bei Auffinden an sich zu nehmen.
      Gegenstände, die nicht nach der Waffenliste als „verboten zum Umgang“ definiert sind, können durch den oder die Erziehungsberechtigte/n oder eine andere autorisierte Person jeden Dienstag zwischen 12 und 13 Uhr im Sekretariat abgeholt werden.
      Gegenstände, die nach der Waffenliste als „verboten zum Umgang“ definiert sind, werden der Polizei übergeben. Eine Strafanzeige wird in jedem Fall getätigt.
    5. In folgenden Fällen, die im zivilen Leben strafrechtlich verfolgt werden können, werden grundsätzlich von Seiten der Schule Ordnungsmaßnahmen veranlasst (und es wird ggf. Strafanzeige erstattet): Körperliche Gewalt mit Vorsatz und Verletzungsfolge, Mobbing - Verleumdung, mutwillige Sachbeschädigung - Vandalismus, Diebstahl, Fälschung, Drogenbesitz und -konsum, Bedrohung und Erpressung, Beleidigungen gegenüber Schulpersonal.

  7. Gehe mit dem Eigentum anderer genauso sorgfältig wie mit deinem um!
    1. Alle Einrichtungen der Schule - Räume, Möbel, Geräte - sind für dich da. Ihre Anschaffung und Pflegekosten sehr viel Geld. Deshalb sollst du Schulanlagen und das Inventar pfleglich behandeln!
      Wenn du eine Beschädigung siehst, teile sie dem Hausmeister mit, damit sie schnell behoben werden kann.
    2. Halte bitte Schule, Schulgelände, Schultoiletten und auch den Schulweg sauber!
      Jeden Tag kommt nach dem Unterricht das Reinigungspersonal, damit wir am nächsten Tag eine saubere Schule vorfinden.
      Auch ihr habt von Zeit zu Zeit mit euren Klassen Ordnungsdienst und wollt nicht gerne den Müll eurer Mitschüler/innen entsorgen.
      Müll gehört in die Abfallbehälter, wirf ihn nicht auf dem Schulhof herum (dazu gehören auch Kaugummis)! Beschmiere weder Tische, Stühle, Türen noch Wände! Auch Kreide macht Flecken!
    3. Für angerichtete Schäden - ob gewollt oder ungewollt - musst du geradestehen.
      Das ist in deinem späteren Leben als Erwachsener auch eine Selbstverständlichkeit.

  8. Trage für den Schulbesuch angemessene Kleidung!
    In der Schule erscheinen wir in angemessener Schulkleidung. Die Oberbekleidung soll den Körper bedecken und nicht zur Schau stellen. Jogging- und Sporthosen, sowie bauch- und schulterfreie Kleidung sind nicht angemessen. Das Schuhwerk soll so beschaffen sein, dass jederzeit ein Unterrichtsgang möglich ist. Kopfbedeckungen sind im Unterricht und im Schulgebäude nicht erlaubt (Ausnahme: muslimische Schülerinnen).
    Im Sportunterricht tragen wir aus hygienischen Gründen gesonderte Sportbekleidung.

Besondere Regeln!
Bei Feueralarm:
Verhalte dich so, wie der Alarmplan es vorschreibt!

Bei Unfällen:
Versuche sofort Hilfe zu leisten und eine Lehrerin bzw. einen Lehrer zu benachrichtigen!
Schwere Verletzungen melde sofort im Sekretariat oder bei der Schulleitung!

Wenn ich diese Vereinbarungen nicht einhalte:

  1. Wenn ich die Vereinbarungen dieser Schulregeln nicht einhalte, muss ich mich vor meinen Mitschülern/Mitschülerinnen bzw. meinen Lehrern/Lehrerinnen verantworten, mich ermahnen lassen und die festgelegten Maßnahmen akzeptieren. Das Gespräch mit Mitschülern/ Mitschülerinnen bzw. Lehrern/Lehrerinnen hat Vorrang vor allen anderen erzieherischen Maßnahmen.
  2. Um entstandenen Schaden wiedergutzumachen bzw. die Bereitschaft zur Verhaltensänderung zu zeigen, kann ich auch nach Unterrichtsschluss zu Arbeiten für die Schulgemeinschaft verpflichtet werden (z.B. Reinigen von Räumen oder Freigelände, Reinigen und Pflegen von Tafeln, Geräten und Werkzeugen u.ä.).
  3. Wenn ich andere Mitschüler/innen oder mich selbst mutwillig am Lernen hindere bzw. meine Arbeiten während der Schulzeit nicht erledige, kann ich vom Unterricht und von der Teilnahme an besonderen Schulveranstaltungen ausgeschlossen bzw. zur Nacharbeit in der Schule verpflichtet werden.
  4. Ich bin mir bewusst, dass grobe oder wiederholte Verletzungen der Schulregeln meinen Eltern/Erziehungsberechtigten mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden.
    Grundlage oben genannter Maßnahmen ist § 53 SchulGesetz.

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