Allgemeines

Fahrtenprogramm der Schule an der Sieg

Schulfahrten sind Bestandteile der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule an der Sieg. Sie dienen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausschließlich Bildungs- und Erziehungszwecken. Schulfahrten sind Schulveranstaltungen und werden grundsätzlich im Klassenverband bzw. im Kursverband durchgeführt.

Gemäß § 43 Abs. 1 SchulG NRW sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme an Schulfahrten verpflichtet.

Auf Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen wird bei der Gestaltung Rücksicht genommen, damit auch für sie die Teilnahme möglich und zumutbar ist.

Auf besondere Gebote aus weltanschaulichen oder religiösen Gründen (z.B. Speisevorschriften) wird besondere Rücksicht genommen.

Zu dem von der Schulkonferenz beschlossenen Fahrtenprogramm gehören:

  • eine dreitägige Stufen- und Findungsfahrt im 5. Schuljahr
  • eine fünftägige Sprachenfahrt nach England für die Jahrgänge 7 und 8, die alternierend mit einer fünftägigen Skifreizeit für die Jahrgänge 7 und 8 auf freiwilliger Basis angeboten wird
  • eine eintägige Sprachenfahrt nach Verviers (Belgien)
  • eine dreitägige Sprachenfahrt nach Paris
  • eine fünftägige Abschlussklassenfahrt zu Beginn des 10. Schuljahres
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