Streitschlichtung bedeutet Vermittlung und ist ein Verfahren zur Konfliktlösung. Eine (oder zwei) Streitschlichterin/nen bzw. ein (oder zwei) Streitschlichter sind als unparteiische Dritte bei der Konfliktlösung behilflich. Grundsätzlich gilt, dass alle Beteiligten freiwillig an der Streitschlichtung teilnehmen.
Die Lösung eines Konfliktes wird nicht von den Streitschlichtern vorgegeben, sondern von den Kontrahenten erarbeitet. Auf diese Weise soll insbesondere jüngeren Schüler/innen die Möglichkeit gegeben werden, alltägliche Konflikte nachhaltig und ohne Gewalt zu lösen.
So sieht das Verfahren der Streitschlichtung bildlich aus:
Die Schule an der Sieg bietet die Ausbildung zur Streitschlichterin/zum Streitschlichter im Rahmen des Profilkurses „Soziale Pädagogik“ an. Die Schüler/innen durchlaufen während des 8. Schuljahres die Ausbildung und erhalten am Ende eine Teilnahmebescheinigung.
Während der Ausbildung lernen die Schüler/innen u.a.
- Teamfähigkeit
- Neutralität
- soziale Kompetenzen
- zuhören
- Empathie
- Flexibilität
- Vertraulichkeit wahren (kein Klatsch)
- Ausdrucksvermögen
- hinweisen auf Regeln
- auf Einhaltung der Regeln zu achten
- durch Fragen helfen, Lösungen zu finden
- Anteile an Konflikten benennen
- …
- Übernahme von Verantwortung
Nach Abschluss der Ausbildung bieten die Streitschlichter/innen während des 9. Schuljahres in (möglichst) allen Pausen die Möglichkeit zur Streitschlichtung an. Als Anerkennung für ihr Engagement erhalten sie als Abschluss ein Zertifikat, das ihre Fähigkeiten in der Streitschlichtung bescheinigt und das sie bei ihren Bewerbungen vorlegen können. Da die Abschlussprüfungen und der Schulabschluss im 10. Schuljahr im Vordergrund stehen, hört die Schlichtertätigkeit mit Ende der 9. Klasse auf.