Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Wir weisen Sie darauf hin, dass der Bund im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) bedürftige Kinder bei der Wahrnehmung des Mittagessens unterstützt. Die Antragsvordrucke „Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen“ erhalten Sie beim Jobcenter bzw. auf dem Rathaus oder in der Schule bei den Mitarbeiterinnen für Schulsozialarbeit.

Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig, mindestens 3-4 Wochen vor Ablauf der Kostenübernahme um Verlängerung, sonst müssen Sie wieder den vollen Preis bezahlen. Ein Förderantrag hat hinsichtlich Ihrer Zahlungspflicht keine aufschiebende Wirkung, d.h. auch wenn Sie einen Antrag gestellt haben, müssen Sie zunächst die vollen Kosten bezahlen. Nur wer einen aktuellen Bescheid im Sekretariat vorgelegt hat, kann nach dem BuT und damit vergünstigt abgerechnet werden.

Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

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