Regelungen im Detail

Detailregelungen zum „Trainingsraum-Konzept“ in der Schule an der Sieg

  1. Folgende Grundregeln gelten in jedem Klassenraum/Fachraum:
    • Jeder Schüler, jede Schülerin hat das Recht auf einen guten Unterricht und die Pflicht, diesen störungsfrei zu ermöglichen.
    • Jeder Lehrer, jede Lehrerin hat das Recht auf einen störungsfreien Unterricht und die Pflicht, diesen gut zu gestalten.
    • Rechte und Pflichten von Lehrern und Schülern müssen von allen gewahrt, respektiert und erfüllt werden.
  2. Folgende Regeln für den Unterricht gelten in jedem Klassenraum und sind für jeden sichtbar auf großen Plakaten aufgeschrieben und hängen in jedem Unterrichtsraum:
    • Ich höre zu, wenn andere sprechen.
    • Ich melde mich und warte, bis ich aufgerufen werde.
    • Ich achte das Eigentum anderer.
    • Ich spreche höflich.
    • Ich gehe rücksichtsvoll mit anderen um.
    • Ich befolge die Anweisungen des Lehrers / der Lehrerin.
    • Ich passe im Unterricht auf und beteilige mich.
  3. Folgendes Frageverfahren ist bei der ersten Störung verbindlich (!) von jeder/jedem Kollegin/Kollegen anzuwenden:
    • Was machst du gerade?
    • Gegen welche Regel verstößt du mit deinem Verhalten?
    • Was geschieht, wenn du gegen die Regeln verstößt?
    • Wofür entscheidest du dich?
    • Wenn du wieder störst, was passiert dann
  4. Bei der zweiten Störung: „Ich sehe, du hast dich entschieden, in den Trainingsraum zu gehen.“
  5. Es wird das Formular „Zuweisung an den Trainingsraum“ genutzt.
  6. Von großer Bedeutung ist, dass die Fragen freundlich, respektvoll und ohne Drohung gestellt werden. Die T-Raum Methode will einen Lernprozess zur Selbstkontrolle und -veränderung initiieren, sie ist keine Strafmaßnahme.
  7. Eine pauschale erste T-Raum-Ermahnung für eine Schülergruppe oder für die gesamte Klasse widerspricht den Regeln. Die T-Raum-Ermahnung kann immer nur individuell für einen Schüler oder für eine Schülerin ausgesprochen werden.
  8. Das T-Raum Konzept kann nicht in den Pausen als Maßnahme für ein Fehlverhalten genutzt werden.
  9. Auch auf Busfahrten oder im Schwimmbad kann die T-Raum-Frage nicht gestellt werden, da der Schüler dort nicht die Entscheidungsmöglichkeit hat.
  10. Wann gibt es welche Konsequenzen?
    • Verweigert sich ein/e Schüler/in in den T-Raum zu gehen, muss er/sie nach der entsprechenden Stunde die Schule verlassen und darf erst nach einem Gespräch der Eltern in der Schule wieder am Unterricht teilnehmen.
    • Ein/e Schüler/in wird unverzüglich von dem/der jeweiligen Mitarbeiter/in im T-Raum in das Sekretariat gebracht und muss die Schule verlassen, wenn
      1. er/sie die Mitarbeit im T-Raum verweigert
      2. er/sie 2x am Tag, 3x in der Woche, 4x im Monat oder 5x in sechs Monaten in den T-Raum geht.
    • Einer der beiden Klassenlehrer/innen benachrichtigt dann per Telefon die Eltern und verabredet einen Gesprächstermin möglichst für den nächsten Vormittag. In der Regel ist das 7.30 Uhr des nächsten Tages.
    • Der T-Raum Betreuer spricht den/die jeweilige/n Klassenlehrer/in an, da diese/r nach Möglichkeit am Gespräch teilnehmen sollte. Kann die/der Klassenlehrer/in aus zeitlichen Gründen nicht am Gespräch teilnehmen, wird der/die Fachlehrer/in, der/die den Schüler dem Trainingsraum zugewiesen hat, angesprochen.
    • In den 15-20 Minuten vor dem Unterricht kann kein ausführliches Beratungsgespräch geführt werden. Der/Die Klassenlehrer/in entscheidet, ob es ein Folgegespräch in der Sprechstunde geben soll.
    • Ist kein Elternteil erreichbar, muss der Schüler/die Schülerin unter Aufsicht bis zum Schulschluss warten. Hier muss jeweils der Einzelfall betrachtet werden. Unter Umständen kann auch z.B. ein jüngerer Schüler in einer hohen Jahrgangsstufe oder ein älterer Schüler in einer 5. Klasse untergebracht werden.
    • Werden die Eltern erreicht, entscheiden sie, ob der/die Schülerin alleine nach Hause kommt oder abgeholt wird.
    • Bei 6 und mehr Trainingsraumbesuchen gibt es eine Sonderregelung unter Einbeziehung der Schulleitung.
    • Die Woche bzw. der Monat, ab welcher/m die 2,3,4-Regel gilt, beginnt mit dem ersten Eintritt in den T-Raum.
    • Ein Schüler/eine Schülerin, der /die nach dem zweiten Frageprozess in den Trainingsraum geht, darf im Laufe dieser Stunde nicht in den Fachunterricht zurückkehren. Er/sie bleibt bis zum Stundenende im Trainingsraum bzw. in einem benachbarten Raum unter Aufsicht.
    • Begründung: Dieser Schüler/diese Schülerin hat schon zweimal durch Störverhalten den Unterrichtsprozess unterbrochen. Die Rückkehr bewirkt unter Umständen eine dritte Unterbrechung.
    • Schüler, die sich nach dem ersten Frageprozess für den Trainingsraum entscheiden, dürfen während der laufenden Unterrichtsstunde in ihre Klassen zurückkehren, wenn der Plan vom Lehrer/ von der Lehrerin akzeptiert wird.
    • Sollte das Gespräch und die Planerstellung bis in die nächste Unterrichtsstunde dauern, dürfen die Schüler während dieser Unterrichtsstunde zurückkehren.
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