„Die Ergänzungsstunden dienen der differenzierten Förderung innerhalb des Klassenverbandes sowie in anderen Lerngruppen“, heißt es in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I. Schülerinnen und Schüler ab der Klasse 8 setzen individuelle Akzente in diesem „Profilbereich“, der zu dem Unterricht im Klassenverband verpflichtend hinzukommt.
Anders als bei den Wahlpflichtdifferenzierungen (WP) entscheiden nach den Vorgaben des Landes NRW die Lehrer/innen, die die Schüler/innen unterrichten, über deren Zuweisung zu den Profilstunden. Zum Ende eines Schuljahres wird in der Zeugniskonferenz des 7. Jahrgangs über die endgültige Zuweisung durch die Lehrer/innen entschieden. Diese wird auf dem Zeugnis vermerkt.